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Das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses als ökologisches/biologisches Erzeugnis, wenn das Erzeugnis im Rahmen einer der in dieser Verordnung vorgesehenen Einfuhrregelungen in die Union eingeführt wurde, sollte vom Vorliegen der Informationen abhängig gemacht werden, die zur Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses entlang der Nahrungskette erforderlich sind.
Ein Produkt darf zum Zweck des Inverkehrbringens in der Union als ökologisches/biologisches Erzeugnis oder als Umstellungserzeugnis aus einem Drittland…
Die Erfahrung mit der Regelung für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse in die Union gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 hat gezeigt, dass diese…
Es müssen Maßnahmen festgelegt werden, um einen reibungslosen Übergang zum Rechtsrahmen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von…
Ökologische/biologische Erzeugnisse, die in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden, sollten auf dem Gemeinschaftsmarkt als ökologisch/biologisch in den…
Es sollte sichergestellt werden, dass die Verbringung ökologischer/biologischer Erzeugnisse, die diese Verordnung einhalten und in einem Mitgliedstaat…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion im Allgemeinen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.