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Um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten die Genehmigungs- und die Marktüberwachungsbehörden im Zuge ihrer Tätigkeiten nicht miteinander verbunden sein. Beschließt ein Mitgliedstaat, diese Behörden derselben Organisation einzugliedern, so sollte er zumindest dafür sorgen, dass diese Organisation Strukturen aufweist, mit denen sichergestellt wird, dass die die direkte Leitung und die Entscheidungsfindung der Behörden voneinander getrennt bleiben.
Gibt es in einem Mitgliedstaat mehrere Marktüberwachungsbehörden, sorgt dieser Mitgliedstaat dafür, dass die jeweiligen Aufgaben dieser Behörden klar definiert…
Die Marktüberwachungs- und die Genehmigungsbehörden müssen die in dieser Verordnung vorgesehenen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können. Die Mitgliedstaaten…
Die Befugnisse der zuständigen Behörden müssen stärker aneinander angeglichen werden, um so die Voraussetzungen für ein vergleichbares Maß der Durchsetzung der…
Es ist erforderlich, in diese Verordnung Bestimmungen über die Marktüberwachung aufzunehmen, mit denen die Rechte und Pflichten der nationalen Behörden gestärkt…
Die Unabhängigkeit und Objektivität der zuständigen Behörde sollte gewährleistet werden. Diesbezüglich haben die Erfahrungen mit schweren Unfällen eindeutig…
Um sicherzugehen, dass die Vorschriften über die Erteilung von Mehrgebietslizenzen eingehalten werden, sollten besondere Vorgaben für die Überwachung festgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.