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In dieser Verordnung werden die wesentlichen technischen und administrativen Typgenehmigungsanforderungen für Kraftfahrzeuge für die Beförderung von Fahrgästen (Klasse M) und Kraftfahrzeuge für die Beförderung von Gütern (Klasse N) sowie ihre Anhänger (Klasse O) sowie für die für diese Kraftfahrzeuge bestimmten Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten festgelegt, um ein hohes Maß an Sicherheit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.
Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N sowie für deren Anhänger der Klasse O, die dazu bestimmt sind, auf öffentlichen Straßen gefahren zu…
Zusätzlich zu den anderen Anforderungen dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die…
Klasse M umfasst vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge, unterteilt in:
Zusätzlich zu den anderen Anforderungen dieser Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die…
Diese Verordnung legt harmonisierte Vorschriften und Grundsätze für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und…
"Fahrzeug" Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) oder N1 (Fahrzeuge zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.