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Nachdem die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hatte, erhielt sie weitere Mitteilungen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Republik Lettland und der Portugiesischen Republik über jüngst erfolgte Änderungen in ihrem nationalen Recht, durch die neue Arten von Insolvenzverfahren oder Verwaltern eingeführt wurden. Außerdem teilte das Königreich Belgien der Kommission die Annahme eines neuen Gesetzes mit, welches sein nationales Insolvenzrecht abändert. Das neue Gesetz trat am 1. Mai 2018 in Kraft. Diese neuen Arten von Insolvenzverfahren und Verwaltern entsprechen den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/848 und erfordern eine Änderung sowohl des Anhangs A als auch des Anhangs B jener Verordnung.
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1, Artikel 2 Nummern 1 bis 4,…
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um bis zum 3. Juli 2015 den Artikeln 1 bis 4, Artikel 5…
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3 Nummern 1 bis 6, 8 bis…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 5 Absätze 8 und…
Folgende Absätze werden eingefügt: „(10a) Die auf Estland, Spanien, Italien, Litauen, Ungarn und die Niederlande bezogenen Einträge in Anhang III treten vier…
Abweichend von Absatz 1 setzen die Mitgliedstaaten bis zum 22. Juli 2013 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, um Artikel 2 Absatz 23…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.