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Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, dessen Vertragspartei die Union ist, sieht Bestandserhaltungspflichten vor, zu denen auch gehört, dass die Populationen der befischten Arten auf einem den höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield, MSY) sichernden Stand erhalten oder auf diesen zurückgeführt werden.
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, dessen Vertragspartei die Union ist, sieht Bestandserhaltungspflichten vor, zu denen…
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, bei dem die Union Vertragspartei ist, sieht Bestandserhaltungspflichten vor, zu denen…
Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 , bei dem die Union Vertragspartei ist, sieht Bestandserhaltungspflichten vor, zu denen…
Die Union ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) und hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom…
Gemäß den Beschlüssen 98/392/EG und 98/414/EG des Rates ist die Union eine Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember…
Gemäß den Beschlüssen 98/392/EG und 98/414/EG des Rates ist die Union eine Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.