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Die Union ist Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ) und hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 4. August 1995 zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und weit wandernden Fischbeständen ratifiziert. In diesen internationalen Vorschriften ist der Grundsatz verankert, dass alle Staaten geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Erhaltung der Meeresschätze ergreifen und zu diesem Zweck zusammenarbeiten müssen.
Die Union ist Vertragspartei des SRÜ , sowie - infolge des Beschlusses 98/414/EG des Rates - des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 4. Dezember 1995 zur…
Die Union ist gemäß Beschluss 98/392/EG des Rates Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982. Dieses Übereinkommen…
Die Union ist gemäß Beschluss 98/392/EG des Rates Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982. Dieses Übereinkommen…
Gemäß den Beschlüssen 98/392/EG und 98/414/EG des Rates ist die Union eine Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember…
Die Union ist gemäß Beschluss 98/414/EG des Rates Vertragspartei des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten…
Gemäß dem Beschluss 98/392/EG des Rates ist die Union Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982, nach dem alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.