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In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union festgelegt. Die GFP hat zum Schutz der Meeresumwelt und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung aller kommerziell genutzten Arten sowie insbesondere zum Erreichen des Ziels eines guten Umweltzustands bis 2020 im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates beizutragen.
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) hat zum Schutz der Meeresumwelt und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung aller kommerziell genutzten Arten sowie…
In der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften der GFP im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen…
Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates , zu gewährleisten, dass…
Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (im Folgenden „GFP“) ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates die Nutzung der…
Die GFP sollte zum Schutz der Meeresumwelt und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung aller kommerziell genutzten Arten sowie insbesondere zum Erreichen des…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen Fischereitätigkeiten langfristig umweltverträglich sein und auf eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.