Erwägungsgrund 1 32008L0056
Die Meeresgewässer unter der Souveränität und den Hoheitsbefugnissen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union umfassen Gewässer im Mittelmeer, in der Ostsee, im Schwarzen Meer und im Nordostatlantik, einschließlich der Gewässer um die Azoren, Madeira und die Kanarischen Inseln.