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Eine Vogelabwehrvorrichtung besteht aus zwei oder mehr Bäumen, die am Achterschiff angebracht sind, wobei sich mindestens ein Baum achtern an der Steuerbordseite und ein Baum achtern an der Backbordseite befinden muss. a) Jeder Baum ragt von der Seite oder dem Heck des Schiffes aus mindestens 4 Meter nach außen. b) Im Abstand von höchstens 2 Metern werden Hängeleinen an den Bäumen befestigt. c) An den Enden der Hängeleinen werden Kunststoffkegel, Stäbe oder anderes buntes und haltbares Material so befestigt, dass deren unterer Rand sich bei ruhiger See nicht mehr als 500 Millimeter über der Wasseroberfläche befindet. d) Zwischen den Hängeleinen können Leinen oder Netze befestigt werden, um ein Verwickeln zu verhindern.
Vogelabschreckvorrichtungen werden gemäß Anhang III angebracht.
unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln…
Es sind zu jeder Zeit zwei Vogelscheuchleinen mitzuführen und einzusetzen, wenn Fanggerät vom Schiff aus ausgesetzt wird. Es gilt insbesondere Folgendes: a)…
auf Schiffen, denen ein Holzfreibord erteilt worden ist, zusätzlich zu den Erfordernissen nach den Nummern 3 und 5 auf jeder Seite der Decksladung bis zur Höhe…
Maßnahmen zur Risikominderung 1. Alle Gemeinschaftsschiffe, die südlich des 30. südlichen Breitengrades fischen, setzen Vögel verscheuchende Leinen ein (tori…
1. Alle Gemeinschaftsschiffe, die südlich des 30. südlichen Breitengrades fischen, setzen Vogelscheuchen-Leinen ein (Tori-Stangen): a) Konstruktion und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.