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Die SPRFMO ist befugt, für die Fischereien in ihrem Zuständigkeitsbereich Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erlassen, die für die Vertragsparteien der SPRFMO (im Folgenden „Vertragsparteien“) verbindlich sind. Diese Maßnahmen sind in erster Linie an die Vertragsparteien gerichtet, enthalten jedoch auch Verpflichtungen für Betreiber wie beispielsweise Schiffskapitäne.
Hafenmitgliedstaaten setzen die zuständige Behörde der Flaggen-Vertragspartei oder der kooperierenden Nichtvertragspartei sowie die Kommission unverzüglich über…
Mit dieser Verordnung werden die Bewirtschaftungs-, Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in Bezug auf gebietsübergreifende Fischbestände für den…
Innerhalb der SPRFMO ist die Kommission der Regionalen Fischereiorganisation für den Südpazifik (im Folgenden die „SPRFMO-Kommission“) zuständig für den Erlass…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit anderen Ländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.