Erwägungsgrund 1 32018R0975
Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) ist es gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates, zu gewährleisten, dass die Nutzung der biologischen Meeresschätze zur langfristigen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit beiträgt.