Erwägungsgrund 3 32018R0978
In einem Vermerk vom 6. Oktober 2016 zu seiner Stellungnahme vom 25. März 2015 wies der SCCS darauf hin, dass für Extrakte und Öle aus Tagetes minuta und Tagetes patula in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln eine Höchstkonzentration von 0,1 % in der gebrauchsfertigen Zubereitung festgesetzt werden sollte.