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Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass Calciumsorbat (E 203) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen wird, da der Verbleib des Stoffes in der Liste mangels geeigneter Genotoxizitätsdaten nicht mehr gerechtfertigt werden kann.
Daher sollte Calciumsorbat (E 203) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff „E 203 Calciumsorbat“ gestrichen.
Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass…
Die aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffe Calciumaluminiumsilicat (E 556) und Aluminiumsilicat (Kaolin) (E 559) sollten aus der Liste aller Zusatzstoffe in…
Die Verordnung (EU) Nr. 380/2012 der Kommission vom 3. Mai 2012 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des…
Am 10. Juni 2016 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Vorlage wissenschaftlicher und technologischer Daten zu Sorbinsäure (E 200),…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.