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Am 10. Juni 2016 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Vorlage wissenschaftlicher und technologischer Daten zu Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Calciumsorbat (E 203) , die auf die Daten abzielte, die gemäß der wissenschaftlichen Stellungnahme zur Neubewertung der genannten Stoffe als Lebensmittelzusatzstoffe benötigt werden. Es hat jedoch kein Unternehmer zugesagt, die angeforderten Daten zur Genotoxizität von Calciumsorbat (E 203) bereitzustellen. Ohne diese Daten kann die Behörde die Neubewertung der Sicherheit von Calciumsorbat als Lebensmittelzusatzstoff nicht abschließen, sodass nicht festgestellt werden kann, ob der genannte Stoff weiterhin die Bedingungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 für den Verbleib in der EU-Liste der zugelassenen Zusatzstoffe erfüllt.
Am 30. Juni 2015 gab die Behörde eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Neubewertung von Sorbinsäure (E 200), Kaliumsorbat (E 202) und Calciumsorbat (E 203)…
Deshalb sollten die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahin gehend geändert werden, dass…
Am 30. Mai 2017 veröffentlichte die Kommission eine öffentliche Aufforderung zur Vorlage wissenschaftlicher und technologischer Daten zu Propylgallat (E 310),…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Daher sollte Calciumsorbat (E 203) aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.