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Zu diesem Zweck wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen festgelegt. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 musste die Neubewertung von Konservierungsstoffen bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen werden.
Nach Anhörung der Behörde wird für solche Zusatzstoffe bis 20. Januar 2010 ein Bewertungsprogramm nach dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren…
Zu diesem Zweck wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen festgelegt. Gemäß der…
Zu diesem Zweck wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen festgelegt, dem zufolge…
Zu diesem Zweck ist in der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt. Nach der…
Alle derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe sind nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung…
Die Neubewertung aller in der Richtlinie 94/36/EG aufgeführten zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe wird bis zum 31. Dezember 2015 abgeschlossen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.