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Zu diesem Zweck ist in der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt. Nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 ist die Neubewertung der Lebensmittelzusatzstoffe, ausgenommen Farbstoffe und Süßungsmittel, bis zum 31. Dezember 2018 durchzuführen. Bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe, darunter auch Montansäureester (E 912), haben jedoch Vorrang und sollten früher bewertet werden.
Nach Anhörung der Behörde wird für solche Zusatzstoffe bis 20. Januar 2010 ein Bewertungsprogramm nach dem in Artikel 28 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren…
Die Neubewertung aller in der Richtlinie Nr. 95/2/EG aufgeführten zugelassenen anderen Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel wird bis zum…
Alle derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe sind nach der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung…
Zur Festlegung der Prioritäten für die Neubewertung der derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe sollten folgende Kriterien herangezogen werden: der…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich…
Die Fristen für die Neubewertung sollten nach dieser Rangordnung der Prioritäten festgelegt werden. In begründeten Fällen und nur dann, wenn eine solche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.