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Bestimmte Stoffe und Gemische, die gemeinhin als Hemmstoffe bezeichnet werden, verbessern die Art und Weise, wie Nährstoffe in Düngemitteln freigesetzt werden, indem die Aktivität bestimmter Gruppen von Mikroorganismen oder Enzymen verzögert oder gestoppt wird. Bei Hemmstoffen, die als Zusatzstoffe für Düngeprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden, sollte der Hersteller dafür verantwortlich sein, dass diese Hemmstoffe bestimmte Wirksamkeitskriterien erfüllen. Deshalb sollten diese Hemmstoffe als EU-Düngeprodukte gemäß dieser Verordnung betrachtet werden. Zudem sollten für EU-Düngeprodukte, die solche Hemmstoffe enthalten, bestimmte Wirksamkeits-, Sicherheits- und Umweltkriterien gelten. Solche Hemmstoffe sollten somit ebenfalls als Komponentenmaterialien für EU-Düngeprodukte geregelt werden.
Es ist notwendig, sicherzustellen, dass EU-Düngeprodukte aus Drittländern, die auf den Binnenmarkt gelangen, dieser Verordnung entsprechen, und insbesondere,…
Enthält ein EU-Düngeprodukt einen Stoff oder ein Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, so sollte die Sicherheit der enthaltenen Stoffe für die…
Ein EU-Düngeprodukt kann andere Polymere als Nährstoff-Polymere enthalten. Dies sollte jedoch nur auf Fälle begrenzt sein, in denen der Zweck des Polymers darin…
Bestimmte Stoffe, Gemische und Mikroorganismen, die als Pflanzen-Biostimulanzien bezeichnet werden, sind keine hinzugefügten Nährstoffe im eigentlichen Sinne,…
Ein EU-Düngeprodukt, das alle Anforderungen dieser Verordnung erfüllt, sollte für den freien Verkehr im Binnenmarkt zugelassen sein. Wenn eines (oder mehrere)…
Folgeprodukte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, die bereits gemäß der genannten Verordnung in der Union als organische Düngemittel und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.