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Wenn die Marktüberwachungsbehörden eine Marktüberwachung von online zum Verkauf angebotenen Produkten durchführen, stehen sie vor zahlreichen Schwierigkeiten, wie etwa die Rückverfolgung von online zum Kauf angebotenen Produkten, die Ermittlung der zuständigen Wirtschaftsakteure oder – wegen des fehlenden physischen Zugangs zu den Produkten – die Durchführung von Risikobewertungen oder -prüfungen. Den Mitgliedstaaten wird zusätzlich zu den Anforderungen, die durch diese Verordnung eingeführt werden, empfohlen, ergänzende Leitlinien und bewährte Verfahren für die Marktüberwachung und für die Kommunikation mit Unternehmen und Verbrauchern zu nutzen.
Haben die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats aufgrund von Daten, die sie durch Vigilanz oder Marktüberwachungstätigkeiten erhalten haben, oder aufgrund…
Der elektronische Geschäftsverkehr stellt die Marktüberwachungsbehörden vor gewisse Herausforderungen bei dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit von…
Insbesondere im digitalen Umfeld sollten die Marktüberwachungsbehörden in der Lage sein, einer Nichtkonformität rasch und wirksam ein Ende zu setzen, vor allem…
Die Marktüberwachungsbehörden könnten gemeinsame Maßnahmen mit anderen Behörden oder mit Organisationen, die Wirtschaftsakteure oder Endnutzer vertreten,…
Das Inverkehrbringen von nicht mit dem Unionsrecht konformen Produkten, einschließlich aus Drittländern eingeführter Produkte, stellt ein Risiko für…
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Anbieter von Online-Marktplätzen eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten. Den Anbietern von Diensten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.