Erwägungsgrund 22 32023R0988
Gemäß dem in dieser Verordnung festgelegten allgemeinen Sicherheitsgebot sollten Wirtschaftsakteure verpflichtet werden, nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen. Ein solches hohes Sicherheitsniveau sollte in erster Linie durch die Gestaltung und die Merkmale des Produkts erreicht werden, unter Berücksichtigung der beabsichtigten und vorhersehbaren Verwendung und der beabsichtigten und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen des Produkts. Etwaige Restrisiken sollten durch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen, etwa Warnhinweise und Anweisungen, gesenkt werden.