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Die Kommission sollte in der Lage sein, im Rahmen von zwischen der Union und Drittstaaten oder internationalen Organisationen geschlossenen Vereinbarungen marktüberwachungsbezogene Informationen mit Regulierungsbehörden in Drittstaaten oder mit internationalen Organisationen auszutauschen, um die Konformität noch vor der Ausfuhr von Produkten auf den Markt der Union sicherzustellen.
Um die Marktüberwachung in der Union wirksamer zu gestalten, kann die Kommission mit Regulierungsbehörden in Drittländern oder internationalen Organisationen…
Ein Informationsaustausch zwischen einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats oder der Kommission und den Behörden eines Drittstaats sollte unter…
Die Kommission sollte gegebenenfalls mit den Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden, mit denen die…
Die Kommission kann ihrerseits personenbezogene Daten mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union mit den zuständigen Behörden der…
Damit die Kommission ihre Aufgaben gemäß den Verträgen, insbesondere in Bezug auf das Funktionieren des Binnenmarkts, erfüllen kann, sollten ihr vollständige,…
Die Aushandlung, Umsetzung und Überprüfung von Handels- und Investitionsübereinkommen zwischen der Union und Drittländern, oder auf multilateraler Ebene, machen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.