Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Zum Zweck der Erleichterung von Überprüfungen in der gesamten Lieferkette sollten die Kontaktdaten von Wirtschaftsakteuren, die in der Union niedergelassen und für Produkte, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen, verantwortlich sind, zusammen mit dem Produkt angegeben werden.
Erwägungsgrund 40 32023R0988Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen