Verordnung (EU) 2019/1089 des Rates vom 6. Juni 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Das letzte Protokoll im Rahmen des Abkommens ist am 23. November 2017 ausgelaufen.
Erwägungsgrund 2 32019R1089
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