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Die Unterscheidung zwischen gewerblichen Verwendern, denen beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe bereitgestellt werden dürfen, und Mitgliedern der Allgemeinheit, denen sie nicht bereitgestellt werden sollten, richtet sich danach, ob die betreffende Person den betreffenden Ausgangsstoff für Explosivstoffe für Zwecke zu verwenden beabsichtigt, die ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit, einschließlich forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und landwirtschaftlicher Tätigkeit, die sowohl in Vollzeit als auch Teilzeit ausgeübt werden kann und nicht notwendigerweise von der bewirtschafteten Flächengröße abhängt, zugerechnet werden können. Die Wirtschaftsteilnehmer sollten beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe daher weder natürlichen oder juristischen Personen bereitstellen, die beruflich nicht auf einem Gebiet tätig sind, auf dem die betreffenden Ausgangsstoffe üblicherweise für berufliche oder gewerbliche Zwecke verwendet werden, noch natürlichen oder juristischen Personen, die Tätigkeiten ausüben, die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck zugerechnet werden können.
Der Unterschied zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer und einem gewerblichen Verwender besteht darin, dass der Wirtschaftsteilnehmer einer anderen Person einen…
Mitarbeiter von Wirtschaftsteilnehmern, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe tätig sind, sollten den für die…
Zum Zwecke der Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Einschränkungen und Kontrollen sollten Wirtschaftsteilnehmer, die die betreffenden Stoffe an…
Mitgliedern der Allgemeinheit sollte es nicht gestattet sein, bestimmte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in Konzentrationen zu erwerben, zu verbringen, zu…
Jeder Wirtschaftsteilnehmer, der regulierte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe einem gewerblichen Verwender oder einem Mitglied der Allgemeinheit bereitstellt,…
Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe dürfen Mitgliedern der Allgemeinheit weder bereitgestellt noch von diesen verbracht, besessen oder verwendet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.