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Konzertierte und gemeinsame Kontrollen sollten nationale Zuständigkeiten weder ersetzen noch unterlaufen. Die nationalen Behörden sollten außerdem vollständig in das Verfahren solcher Kontrollen eingebunden werden und sollten vollumfängliche Befugnisse besitzen. Wenn die Gewerkschaften für die Kontrollen auf nationaler Ebene zuständig sind, sollten die konzertierten und gemeinsamen Kontrollen nach Zustimmung der einschlägigen Sozialpartner und in Zusammenarbeit mit diesen vorgenommen werden.
Auf Antrag eines Mitgliedstaats oder mehrerer Mitgliedstaaten koordiniert und unterstützt die Behörde konzertierte oder gemeinsame Kontrollen in den Bereichen,…
Konzertierte und gemeinsame Kontrollen erfolgen auf durchführungswirksame Weise. Zu diesem Zweck gewähren die Mitgliedstaaten im Rahmen der Vereinbarung über…
Um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, den Schutz von Personen bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit besser zu gewährleisten und…
Um den Kontrollprogrammen Wirkung zu verleihen, sollte die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch die Agentur auf…
Die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten sollte durch konzertierte Kontrollen weiter gefördert werden, wobei sich die…
Es ist wichtig, dass die zuständigen Behörden sowie die beauftragten Stellen und die natürlichen Personen, denen bestimmte Aufgaben übertragen wurden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.