Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten neigen dazu, vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, und um gewerbliche Nutzer erforderlichenfalls wirksam zu schützen, sollte diese Verordnung dann Anwendung finden, wenn die für ein Vertragsverhältnis geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen — unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrer Form — von dem Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten einseitig festgelegt werden. Ob die allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig festgelegt wurden, sollte auf der Grundlage einer Gesamtbewertung im Einzelfall beurteilt werden. Für die Gesamtbewertung sollten die relative Größe der betroffenen Parteien, die Tatsache, dass Verhandlungen stattgefunden haben, oder die Tatsache, dass bestimmte Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise Gegenstand entsprechender Verhandlungen waren und gemeinsam von dem jeweiligen Anbieter und dem jeweiligen gewerblichen Nutzer festgelegt wurden, für sich genommen nicht entscheidend sein. Darüber hinaus bedeutet die Verpflichtung für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, ihre Geschäftsbedingungen gewerblichen Nutzern auch in der vorvertraglichen Phase ihrer Geschäftsbeziehungen leicht zugänglich zu machen, dass die gewerblichen Nutzer, denen es gelungen ist, erfolgreich zu verhandeln, nicht auf die Transparenz verzichten müssen, die sich aus dieser Verordnung ergibt.
„allgemeine Geschäftsbedingungen“ alle Bedingungen oder Bestimmungen, die unabhängig von ihrer Bezeichnung oder Form das Vertragsverhältnis zwischen dem…
Damit gewerbliche Nutzer anhand der für ein Vertragsverhältnis geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen können, welche gewerblichen Bedingungen für…
In dieser Verordnung sollte auf besondere Vertragsbestimmungen, insbesondere für Fälle von Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht, eingegangen werden, um…
für gewerbliche Nutzer zu jedem Zeitpunkt ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, auch während der Phase vor…
In bestimmten Fällen können die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit gewerblicher Nutzer…
Ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten kann aus legitimen Gründen beschließen, die Bereitstellung seiner Dienste für einen bestimmten gewerblichen Nutzer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.