Gesetze
Gesetz wird geladen …
In dieser Verordnung sollte auf besondere Vertragsbestimmungen, insbesondere für Fälle von Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht, eingegangen werden, um sicherzustellen, dass Vertragsbeziehungen nach Treu und Glauben und auf der Grundlage des redlichen Geschäftsverkehrs gestaltet werden. Für Vorhersehbarkeit und Transparenz ist erforderlich, dass die gewerblichen Nutzer eine reale Möglichkeit erhalten, sich mit Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen, die daher nicht rückwirkend eingeführt werden sollten, es sei denn, dass sie auf einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung beruhen oder für diese gewerblichen Nutzer von Vorteil sind. Zudem sollten die Bedingungen, unter denen ihre Vertragsbeziehung mit den Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten beendet werden kann, gegenüber den gewerblichen Nutzern klar dargelegt werden. Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten sollten sicherstellen, dass die Voraussetzungen für die Beendigung von Online-Vermittlungsdiensten stets verhältnismäßig sind und ohne unangemessene Schwierigkeiten erfüllt werden können. Die gewerblichen Nutzer sollten schließlich umfassend über jeglichen Zugriff informiert werden, den Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten auch nach Ablauf des Vertrages auf Daten haben, die gewerbliche Nutzer im Rahmen ihrer Nutzung von Online-Vermittlungsdiensten liefern oder generieren.
Damit gewerbliche Nutzer anhand der für ein Vertragsverhältnis geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen können, welche gewerblichen Bedingungen für…
Die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten neigen dazu, vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden, und um gewerbliche Nutzer…
In bestimmten Fällen können die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit gewerblicher Nutzer…
Sie sorgen dafür, dass ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen Informationen über die Bedingungen enthalten, unter denen die gewerblichen Nutzer die…
Bietet ein Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten bestimmte Waren oder Dienstleistungen Verbrauchern über seine eigenen Online-Vermittlungsdienste oder über…
Zur Förderung tragfähiger Geschäftsbeziehungen und zur Vermeidung unlauteren Verhaltens zum Nachteil gewerblicher Nutzer kann es unerlässlich sein, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.