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Gegenwärtig funktioniert der Binnenmarkt für die privaten Altersvorsorgeprodukte nicht reibungslos. In einigen Mitgliedstaaten gibt es noch keinen Markt für private Altersvorsorgeprodukte. In anderen sind zwar private Altersvorsorgeprodukte verfügbar, aber die nationalen Märkte sind hochgradig zersplittert. Daher sind private Altersvorsorgeprodukte nur eingeschränkt mitnahmefähig. Dadurch kann Privatpersonen die Wahrnehmung ihrer Grundfreiheiten erschwert werden. Beispielsweise könnte es sie daran hindern, in einem anderen Mitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder in den Ruhestand zu treten. Hinzu kommt, dass Anbieter die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht uneingeschränkt in Anspruch nehmen können, da die bestehenden Produkte der privaten Altersvorsorge nicht standardisiert sind.
individuelle Altersvorsorgeprodukte, für die nach nationalem Recht ein finanzieller Beitrag des Arbeitgebers erforderlich ist und die bzw. deren Anbieter weder…
Da der Binnenmarkt für private Altersvorsorgeprodukte zersplittert ist und vielfältig ist, werden die Auswirkungen von PEPPs in den einzelnen Mitgliedstaaten…
Versicherungen und betriebliche Altersversorgungsunternehmen, die nach den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs im…
Die private Altersvorsorge spielt eine wichtige Rolle dabei, langfristige Sparer und langfristige Anlagemöglichkeiten zusammenzuführen. Ein größerer,…
Das Bestehen unterschiedlicher Vorschriften über PRIIP, je nach dem Wirtschaftszweig, der die PRIIP anbietet, und Unterschiede der nationalen Regulierung in…
Mit dieser Verordnung werden einige Eckpunkte des PEPP harmonisiert, die zentrale Aspekte wie den Vertrieb, den Mindestvertragsinhalt, die Anlagepolitik, den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.