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Durch diese Verordnung kann ein privates Altersvorsorgeprodukt mit dem Ziel einer langfristigen Altersvorsorge geschaffen werden, das soweit möglich den ökologischen, sozialen und Governance-Faktoren (ESG-Kriterien) nach Maßgabe der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment Rechnung trägt, möglichst einfach, sicher, angemessenen im Preis, transparent, verbraucherfreundlich und unionsweit mitnahmefähig ist und die in den Mitgliedstaaten bereits bestehenden Systeme ergänzt.
Altersvorsorgeprodukten, die nach nationalem Recht als Produkte anerkannt sind, deren Zweck in erster Linie darin besteht, dem Anleger im Ruhestand ein…
Ein Ziel der Regulierung von PEPPs besteht darin, ein sicheres, kostengünstiges langfristiges Altersvorsorgeprodukt zu schaffen. Bei Anlagen in private…
Die Mitgliedstaaten können beschließen, diese Verordnung auf Hersteller von Altersvorsorgeprodukten anzuwenden, die unter die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und…
Diese Verordnung sollte unbeschadet der Vorschriften über die Einbeziehung von Risiken im Rahmen der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU,…
Die in dieser Richtlinie festgelegten Aufsichtsvorschriften sollen gleichermaßen ein hohes Maß an Sicherheit für alle zukünftigen Rentner durch strenge…
Indem der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht zum grundlegenden Prinzip für Kapitalanlagen erhoben und PEPP-Anbietern die grenzüberschreitende Tätigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.