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Drittlandschiffen, die auf Sandaal und die zugehörigen Beifänge in den Unionsgewässern des ICES-Untergebiets 4 fischen dürfen, ist es untersagt, in diesem Gebiet vom 1. Januar bis zum 31. März 2019 und vom 1. August bis zum 31. Dezember 2019 mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von weniger als 16 mm zu fischen.
Das kommerzielle Fischen von Sandaal mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von weniger als 16 mm ist in den…
Das kommerzielle Fischen auf Sandaal mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von unter 16 mm ist in den…
Die kommerzielle Befischung von Sandaal mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von weniger als 16 mm ist in…
Das kommerzielle Fischen von Sandaal mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von weniger als 16 mm ist in den…
Das kommerzielle Fischen von Sandaal mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von weniger als 16 Millimeter ist…
Die kommerzielle Befischung von Sandaal mit Grundschleppnetzen, Waden oder ähnlichem gezogenem Fanggerät mit einer Maschenöffnung von weniger als 16 Millimetern…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.