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Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 45 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten Bedingungen.
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 44 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten…
Fänge, die nicht der Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 unterliegen, dürfen nur dann an Bord behalten oder angelandet…
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 43 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten…
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen gemäß Artikel 42 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten Bedingungen.
Für Fänge und Beifänge von Drittlandschiffen, die mit Genehmigungen im Sinne des Artikels 39 Fischfang betreiben, gelten die in Artikel 7 festgelegten…
Fänge von Arten, für die Fangbeschränkungen gelten und die aus Fischereien gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 stammen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.