Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundprinzip der Union. Die Union ist entschlossen, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Migranten ungeachtet ihres Migrantenstatus in vollem Einklang mit dem Völkerrecht zu schützen. Daher sollten die von den Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen in Durchführung dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen, insbesondere wenn schutzbedürftige Personen betroffen sind, im Einklang mit dem einschlägigen Völker- und Unionsrecht, einschließlich der Artikel 2 und 6 des Vertrags über die Europäische Union (AEUV) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, mit den Grundrechten vereinbar sein.
Bei der Anwendung dieser Verordnung handeln die Mitgliedstaaten unter umfassender Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, einschließlich der…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und den Grundsätzen, die mit den Artikeln 2 und 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und mit…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und den Grundsätzen, die in den Artikeln 2 und 6 EUV und in der Charta der Grundrechte der Europäischen…
Im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts sollten die während…
Die Menschenrechte sind allgemein gültig, unteilbar, miteinander verknüpft, und sie bedingen einander. Die Verantwortung für die Achtung, den Schutz und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.