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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen sollte zum Schutz empfindlicher Tiefseearten gemäß STECF-Gutachten der Fischfang mit Stellnetzen in den ICES-Divisionen 3a, 6a, 6b, 7b, 7c, 7j und 7k und in den ICES-Untergebieten 8, 9, 10 und 12 östlich von 27° W in einer Kartenwassertiefe von mehr als 200 m auch weiterhin verboten sein.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass der Fischfang mit Kiemen- und Verwickelnetzen in den ICES-Gebieten VIa, VIb, VIIb, VIIc, VIIj, VIIk, VIII,…
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass der Fischfang mit Kiemen- und Verwickelnetzen in den ICES-Gebieten VIa, VIb, VIIb, VIIc, VIIj, VIIk, VIII,…
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass der Fischfang mit Kiemen- und Verwickelnetzen in den ICES-Gebieten VIa, VIb, VIIb, VIIc, VIIj, VIIk und XII…
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, um die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, um die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Der Fischfang muss in möglichst großen geografischen und bathymetrischen Entfernungen erfolgen, um die zur Bestimmung des Fischereipotenzials erforderlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.