Erwägungsgrund 4 32024R2594
Ziel des NEAFC-Übereinkommens ist es, die langfristige Erhaltung und die optimale Nutzung der Fischereiressourcen in dem Gebiet, in dem es gilt (im Folgenden „das Übereinkommensgebiet“) und damit einen nachhaltigen Nutzen in wirtschafts-, umwelt- und sozialpolitischer Hinsicht sicherzustellen. Zu diesem Zweck ist die NEAFC befugt, rechtsverbindliche Beschlüsse (im Folgenden „Empfehlungen“) über die Bestandserhaltung, Bewirtschaftung und Kontrolle der Fischereiressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erlassen. Diese Empfehlungen sind in erster Linie an die NEAFC-Vertragsparteien (im Folgenden „die Vertragsparteien“) gerichtet, enthalten jedoch auch Verpflichtungen für die Betreiber, beispielsweise die Kapitäne von Fischereifahrzeugen. Solche Maßnahmen können für die Union verbindlich werden und sind im Falle der Union in das Unionsrecht aufzunehmen, soweit sie nicht bereits durch das Unionsrecht abgedeckt sind.