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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sollten Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung festgelegt werden, um junge Meerestiere zu schützen und um Bestandsauffüllungsgebiete einzurichten sowie um Mindestvermarktungsgrößen vorzugeben.
junge Meerestiere gemäß Artikel 15 Absätze 11 und 12 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 zu schützen;
Festlegung von Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung für die Bestände, auf die die vorliegende Verordnung Anwendung findet, zum Schutz von juvenilen…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zum Zwecke des Erlasses der in Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 genannten Rechtsakte und für…
die Fänge von Meerestieren unterhalb der Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung im Einklang mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 so…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wurde das Konzept der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung eingeführt, um den Schutz von jungen Meerestieren zu…
Um den Schutz von jungen Meerestieren zu gewährleisten, können Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung festgesetzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.