Erwägungsgrund 4 32019R1241
Durch diesen Rahmen sollten der Fang und die Anlandung von Fischereiressourcen ebenso geregelt werden wie der Einsatz von Fanggeräten und die Wechselwirkungen zwischen Fischereitätigkeiten und Meeresökosystemen.
Durch diesen Rahmen sollten der Fang und die Anlandung von Fischereiressourcen ebenso geregelt werden wie der Einsatz von Fanggeräten und die Wechselwirkungen zwischen Fischereitätigkeiten und Meeresökosystemen.