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Um die Wirksamkeit technischer Maßnahmen zu bewerten, sollten Zielvorgaben für die Menge unerwünschter Fänge, insbesondere Fänge von Arten unterhalb der Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung, die Menge an unbeabsichtigten Fängen empfindlicher Arten und das Ausmaß der durch Fischerei erheblich beeinträchtigten Lebensräume am Meeresboden festgelegt werden. Diese Zielvorgaben sollten den GFP-Zielen, dem Umweltrecht der Union — insbesondere der Richtlinie 92/43/EWG und der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates — und international bewährten Verfahren entsprechen.
eine Bewertung der Frage, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen auch indem erhebliche schädliche Auswirkungen auf empfindliche marine Ökosysteme verhindert werden…
Auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten kann ein Mitgliedstaat für Schiffe unter seiner Flagge Schutzmaßnahmen oder Beschränkungen…
eine Bewertung der Frage, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen, unter anderem indem erhebliche schädliche Auswirkungen auf empfindliche marine Ökosysteme verhindert…
Die technischen Maßnahmen sollten zu den GFP-Zielen beitragen, die Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags zu befischen, unerwünschte Fänge zu…
Technische Maßnahmen sollten durch den Einsatz selektiver Fanggeräte und durch Vermeidungsmaßnahmen zu unerwünschten Fängen insbesondere zum Schutz von…
Zur Verwirklichung der Ziele der GFP sollten eine Reihe von Bestandserhaltungsmaßnahmen, wie Mehrjahrespläne, technische Maßnahmen und die Festlegung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.