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Technische Maßnahmen sollten durch den Einsatz selektiver Fanggeräte und durch Vermeidungsmaßnahmen zu unerwünschten Fängen insbesondere zum Schutz von Jungtieren und Ansammlungen von Laichtieren beitragen. Durch technische Maßnahmen sollten darüber hinaus die Auswirkungen von Fanggeräten auf Meeresökosysteme und insbesondere auf empfindliche Arten und Lebensräume minimiert werden, gegebenenfalls auch durch die Schaffung von Anreizen. Zudem sollten technische Maßnahmen dazu beitragen, dass es Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates , Richtlinie 2008/56/EG und Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gibt.
Auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten kann ein Mitgliedstaat für Schiffe unter seiner Flagge Schutzmaßnahmen oder Beschränkungen…
Spezifikationen zu Merkmalen von Fanggeräten und Vorschriften über ihren Einsatz zur Gewährleistung oder Verbesserung der Selektivität, zur Verringerung…
Um den strengen Schutz empfindlicher Meerestiere wie Meeressäugetiere, Seevögel und Meeresreptilien gemäß den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu…
Die technischen Maßnahmen sollten zu den GFP-Zielen beitragen, die Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags zu befischen, unerwünschte Fänge zu…
Investitionen in Ausrüstungen zum Schutz der Fanggeräte und der Fänge vor Säugetieren und Vögeln, die unter dem Schutz der Richtlinie 92/43/EWG des Rates oder…
Um die Wirksamkeit technischer Maßnahmen zu bewerten, sollten Zielvorgaben für die Menge unerwünschter Fänge, insbesondere Fänge von Arten unterhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.