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In einigen Fällen wurden in Drittländer ausgeführte Arzneimittel zweckentfremdet oder für die Todesstrafe eingesetzt, insbesondere in Form der Verabreichung tödlicher Überdosierungen per Injektion. Die Union lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und strebt nach ihrer weltweiten Abschaffung. Die Ausführer erhoben Einwände dagegen, mit der Verwendung ihrer zu medizinischen Zwecken entwickelten Produkte in Verbindung gebracht zu werden.
Daher ist es notwendig, Kontrollen für die Ausfuhr bestimmter Güter vorzusehen, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten, um die…
Zweck der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ist die Verhinderung der Vollstreckung der Todesstrafe, der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher…
Die Kommission hat in ihrem Bericht festgestellt, dass Ephedrin oder Pseudoephedrin enthaltende Arzneimittel als Ersatz für die international kontrollierten…
Angesichts der Unterschiede zwischen der Todesstrafe einerseits und Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe…
Es ist daher angebracht, in Bezug auf den Handel mit Drittländern mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, und Güter, die zum Zwecke der Folter und…
Als Beitrag zur Abschaffung der Todesstrafe in Drittländern und zur Verhinderung der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.