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Das Cedefop führt seine Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Transparenz aus.
Für Dokumente, die sich im Besitz des Cedefop befinden, gilt die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates .
Der Verwaltungsrat legt binnen sechs Monaten nach seiner ersten Sitzung die Modalitäten für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 fest.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Cedefop unterliegt der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates . Der Verwaltungsrat trifft binnen sechs Monaten nach seiner ersten Sitzung Maßnahmen für die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 durch das Cedefop und insbesondere für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Diese Maßnahmen werden nach Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten getroffen.
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