Art. 16 Abs. 3 32021R0819VERORDNUNG (EU) 2021/819 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Fall der außervertraglichen Haftung ersetzt das EIT den durch das EIT oder sein Personal in Ausübung seiner Dienstpflichten verursachten Schaden nach den…
Art. 27 Abs. 2 32004R0851Was die nicht vertragliche Haftung betrifft, so leistet das Zentrum gemäß den allgemeinen Grundsätzen in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten Ersatz für…
Art. 40 Abs. 1 32021R0887VERORDNUNG (EU) 2021/887 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren
Die vertragliche Haftung des Kompetenzzentrums bestimmt sich nach dem für die betreffende Vereinbarung bzw. den betreffenden Beschluss oder Vertrag geltenden…
Art. 27 Abs. 3 32019R0127VERORDNUNG (EU) 2019/127 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Januar 2019 über die Gründung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates
Im Bereich der außervertraglichen Haftung ersetzt Eurofound einen durch ihre Dienststellen oder Bediensteten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verursachten…
Art. 99 Abs. 1 32024R1620VERORDNUNG (EU) 2024/1620 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Bereich der außervertraglichen Haftung ersetzt die Behörde die von ihr oder ihren Bediensteten bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schäden nach…