Erwägungsgrund 40 32021R0887
Diese Verordnung sollte die Haftung und die Transparenz des Kompetenzzentrums und jener Unternehmen, die Finanzmittel erhalten, im Einklang mit den einschlägigen Programmverordnungen gewährleisten.
Diese Verordnung sollte die Haftung und die Transparenz des Kompetenzzentrums und jener Unternehmen, die Finanzmittel erhalten, im Einklang mit den einschlägigen Programmverordnungen gewährleisten.