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Zu der Anforderung, ein On-Board-Diagnosesystem (im Folgenden „OBD-System“) der Stufe II einzubauen, das die Überwachung und Meldung von Fehlern und Funktionsminderungen von Emissionskontrollsystemen gewährleistet, gelangte die Kommission aufgrund der Verträglichkeitsstudie zu dem Schluss, dass technische Beschränkungen bei der Katalysatorüberwachung für bestimmte Fahrzeuge bestehen und dass eine Weiterentwicklung erforderlich ist, um ihre ordnungsgemäße Umsetzung zu gewährleisten. Die Überwachung des Katalysators ist in der ersten Runde der Emissionsstufe „Euro 5“ voraussichtlich noch nicht möglich, wird jedoch für 2025 ins Auge gefasst. In Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 sollte daher die Vorlaufzeit vorgesehen werden, die erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Anforderung eines OBD-II-Systems zu gewährleisten.
Bei Fahrzeugen, die den Anforderungen der Emissionsklassen Euro 6 und Euro VI entsprechen, werden Emissionsmessungen durch bordeigene Diagnosesysteme (OBD)…
In Übereinstimmung mit Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 sollten außerdem Anforderungen festgelegt werden, die sicherstellen, dass…
OBD-Systeme sind für die Überwachung von Emissionen eines Fahrzeugs im Betrieb wichtig. Wegen der Bedeutung der Überwachung der Emissionen im praktischen…
Die Kommission hat die Überprüfung durchgeführt und ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die geeignete Technologie für die Überwachung der…
Mit OBD-Systemen lassen sich die Emissionen eines Fahrzeugs im Betrieb überwachen. Weil diese Überwachung der realen Emissionen so wichtig ist, sollte die…
„On-Board-Diagnosesystem“ oder „OBD-System“ ein System für die Emissionsüberwachung, das in der Lage ist, mithilfe rechnergespeicherter Fehlercodes den Bereich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.