Erwägungsgrund 21 32013R0168
Damit diese Verordnung um weitere technische Einzelheiten ergänzt werden kann, sollte der Kommission hinsichtlich Anforderungen an Umweltverträglichkeit, Antriebsleistung, funktionale Sicherheit und Fahrzeugauslegung die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen werden. Es ist äußerst wichtig, dass die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen — auch auf Expertenebene — durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte sollte die Kommission eine gleichzeitige, zügige und angemessene Weiterleitung der einschlägigen Dokumente an das Europäische Parlament und den Rat gewährleisten.