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Enduro- und Trial-Krafträder haben eine kurze Lebensdauer und sind schweren Gelände-Quads (L7e-B), die von der Anforderung, mit einem OBD-II-System ausgestattet zu sein, ausgenommen sind, ihrer Art und Verwendung nach sehr ähnlich. Diese Ausnahme sollte daher auf Enduro- und Trial-Krafträder ausgedehnt werden.
Die Absätze 5 und 6 gelten nicht für Enduro-Krafträder der Unterklasse L3e-AxE und Trial-Krafträder der Unterklasse L3e-AxT.
besonderen Nutzung: — L3e-A1E, L3e-A2E oder L3e-A3E (Enduro-Krafträder), — L3e-A1T, L3e-A2T oder L3e-A3T (Trial-Krafträder);
Diese Verordnung gilt für alle zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeuge gemäß Artikel 4 und Anhang I (im Folgenden „Fahrzeuge der Klasse L“), die dazu…
Es ist erforderlich, die Ausnahme für Fahrzeuge der Fahrzeugklassen L1e und L2e von der Anforderung, mit einem OBD-II-System ausgestattet zu sein, zu…
Da Fahrzeuge der Fahrzeugklassen L1e und L2e bereits von der Anforderung, mit einem OBD-I-System ausgestattet zu sein, ausgenommen sind, sollten Fahrzeuge der…
(A) Dauerhaltbarkeits-Laufleistung bei Fahrzeugen der Klasse L Fahrzeugklasse Bezeichnung der Fahrzeugklasse Euro 4 Dauerhaltbarkeits-Laufleistung (km) und Euro…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.