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Die zur Erfüllung der Euro-5-Grenzwerte erforderliche Technologie ist bereits verfügbar. Die Kommission kam in ihrer Verträglichkeitsstudie jedoch zu dem Schluss, dass die Anwendung der Euro-5-Emissionsgrenzwerte auf Fahrzeuge bestimmter L-Klassen (L6e-B, L2e-U, L3e-AxT und L3e-AxE) von 2020 auf 2024 verschoben werden muss, um das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zum Basisszenario zu verbessern. Darüber hinaus brauchen die Hersteller dieser Fahrzeuge, bei denen es sich hauptsächlich um KMU handelt, mehr Vorlaufzeit, um sicherzustellen, dass der Übergang zu emissionsfreien Antriebssträngen, wie z. B. elektrischen, kosteneffizient verwirklicht werden kann.
Die Zeitpunkte, die für die neuen, in der Verordnung (EU) 2016/1628 als Stufe V bezeichneten Emissionsgrenzwerte gelten, werden festgelegt, um den Herstellern…
Die COVID-19-Krise hat zu Störungen der Lieferkette für kritische Teile und Bauteile für Fahrzeuge der Klasse L und zu einem erheblichen Rückgang der Nachfrage…
Die Zeitpunkte, die für die neuen, in der Verordnung (EU) 2016/1628 als Stufe V bezeichneten Emissionsgrenzwerte gelten, werden festgelegt, um den Herstellern…
Bis zum 31. Dezember 2027 sollte die Kommission die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG überprüfen. Diese Überprüfung sollte gegebenenfalls durch einen…
Die Mitgliedstaaten sollten die in dieser Richtlinie enthaltenen Emissionsreduktionsverpflichtungen von 2020 bis 2029 und ab 2030 erfüllen. Um nachweisbare…
Um die Ziele der EU für die Luftqualität zu erreichen, sind fortwährende Bemühungen zur Senkung von Kraftfahrzeugemissionen erforderlich. Deshalb sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.