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Um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und nach Möglichkeit die Zahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu verringern, sollten nach der Annahme der einschlägigen OECD-Prüfrichtlinien zwei neue Prüfmethoden zur Bewertung der Ökotoxizität sowie neun neue Prüfmethoden zur Bestimmung der Toxizität für die menschliche Gesundheit festgelegt und sieben Prüfmethoden aktualisiert werden. Elf dieser Prüfmethoden betreffen In-vitro-Prüfungen auf Reizung/Verätzung der Haut und der Augen, Sensibilisierung der Haut, Genotoxizität und endokrine Effekte. Die Interessenträger wurden zu der vorgeschlagenen Änderung konsultiert.
Diese Anpassung an den technischen Fortschritt betrifft 20 Prüfmethoden: eine neue Methode zur Bestimmung einer physikalisch-chemischen Eigenschaft, fünf neue…
Diese Anpassung betrifft 20 neue Prüfmethoden — eine neue Methode zur Bestimmung einer physikalisch-chemischen Eigenschaft, elf neue Prüfmethoden und drei…
Es ist angezeigt, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren, um vorrangig zwei kürzlich von der OECD angenommene neue In-vitro-Prüfmethoden zur…
Diese Anpassung an den technischen Fortschritt beinhaltet sechs neue Prüfmethoden für die Bestimmung der Toxizität und anderer Gesundheitsauswirkungen, darunter…
Es empfiehlt sich, die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zu aktualisieren und vorrangig eine neue In-vitro-Methode für Hautreizungstests einzubeziehen, um die Zahl…
Die Anpassung betrifft zwei Methoden zur Bestimmung physikalisch-chemischer Eigenschaften (einschließlich einer Aktualisierung der Prüfmethode zur Bestimmung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.