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Da gewährleistet sein muss, dass der jeweilige Kreis der Berichtspflichtigen die zusätzliche Anforderung erfüllt, Anfragen der EZB oder der NZBen zu beantworten, sollten die Mindestanforderungen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48) ergänzt werden.
„ANHANG IV Vom jeweiligen Kreis der Berichtspflichtigen anzuwendende Mindeststandards Berichtspflichtige haben folgende Mindeststandards zu erfüllen, um den…
„ANHANG IV Vom jeweiligen Kreis der Berichtspflichtigen anzuwendende Mindeststandards Berichtspflichtige haben folgende Mindeststandards zu erfüllen, um den…
Die tatsächlichen Berichtspflichtigen müssen zur Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) die folgenden…
Die Berichtspflichtigen müssen zur Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) die folgenden…
Damit weiterhin gewährleistet ist, dass qualitativ hochwertige Statistiken über den Euro-Geldmarkt zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, die von den…
Die Berichtspflichtigen müssen zur Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Zentralbank (EZB) die folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.