Erwägungsgrund 3 32019R1735
Am 12. September 2019 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2488 (2019) zur Änderung der Ausnahmen von dem Waffenembargo, darunter in Bezug auf die Bereitstellung von technischer Hilfe, Finanzmitteln und Finanzhilfe sowie von Vermittlungsdiensten, an. Der Rat hat den Beschluss 2019/1737/GASP zur Änderung des Beschlusses 2013/798/GASP angenommen, um die Resolution 2488 (2019) des Sicherheitsrats umzusetzen.