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Diese Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme externer Netzteile.
Diese Verordnung gilt nicht für
Spannungswandler;
unterbrechungsfreie Stromversorgungen;
Batterieladegeräte ohne Stromversorgungsfunktion;
Konverter für Lampen;
externe Stromversorgungsgeräte für medizinische Geräte;
aktive Power-over-Ethernet-Injektoren;
Dockingstationen für autonome Geräte;
externe Netzteile, die vor dem 1. April 2025 ausschließlich als Zubehör- oder Ersatzteil für ein vor dem 1. April 2020 in Verkehr gebrachtes identisches externes Netzteil in Verkehr gebracht werden, sofern auf dem Zubehör- oder Ersatzteil oder dessen Verpackung klar der Vermerk „Externes Netzteil ausschließlich als Ersatzteil zu nutzen für“ zusammen mit dem/den Primärverbraucher(n), für den/die das Zubehör- oder Ersatzteil bestimmt ist, angegeben ist.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.