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Diese Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Die Anforderungen gelten auch für Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, die in einem umgebenden Produkt in Verkehr gebracht werden.
Lichtquellen;
separaten Betriebsgeräten.
Diese Verordnung gilt nicht für die in Anhang III Nummern 1 und 2 genannten Lichtquellen und separaten Betriebsgeräte.
Die in Anhang III Nummer 3 genannten Lichtquellen und separaten Betriebsgeräte müssen nur die Anforderungen gemäß Anhang II Nummer 3 Buchstabe e erfüllen.
separate Betriebsgeräte für Lichtquellen mit niedrigem Lichtstrom;
Die Anforderungen in Anhang II Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe k gelten nicht für
eine Lichtquelle, insbesondere eine Haushaltslampe mit ungebündeltem Licht, eine Lampe mit gebündeltem Licht, eine Leuchtstofflampe und eine Leuchtdioden-Lampe,…
Diese Verordnung gilt nicht für
Diese Verordnung gilt nicht für
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.